Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:

 1.   Geltungsbereich

Gemüsegarten Kleine Kamp, Inh. T. Buchheim, mit Sitz in 32423 Minden (nachfolgend «Gemüsegarten») erbringt die vereinbarte Bereitstellung von Gemüseabokisten ausschliesslich auf Basis der nachfolgenden allgemeinen Abovereinbarungen. 

 2.   Anmeldung

Die Anmeldung für ein neues Abo ist jederzeit möglich, sofern das saisonale Gemüseangebot in ausreichender Menge vorhanden ist.

 3.  Abogrössen und Preise

Es gibt zwei Abogrössen:

• Groß für 69,98€/Monat

• Klein für 39,98€/Monat

• Vor Ort / direkt vom Feld berechnen wir nach aktueller Preisliste. Diese wird bis spätestens eine Woche vor Saisonbeginn auf unserer Webseite veröffentlicht oder kann dem Aushang vor Ort entnommen werden. 

Die Preise für alle Abovarianten orientieren sich an den Marktpreisen für in Deutschland produziertes Bio-Gemüse. Der effektive Warenwert des Gemüsetascheninhalts variiert über die Saison hinweg.

Bei einer Neuanmeldung erhalten Sie, zusammen mit dem ersten Gemüse, eine Abokiste. Diese bringen Sie bitte am nächsten Termin zum Austausch wieder mit. Verlorene Abokisten berechnen wir pauschal mit 25€. 

 4.  Qualität der Produkte

In der Gemüsekiste finden Sie saisonales Gemüse aus Ihrem Gemüsegarten. Wir legen Wert auf ein abwechslungsreiches Sortiment und absolute Frische. Verschiedenste Faktoren sowie die Launen der Natur haben Einfluss auf die Ernte: Grösse, Gewicht und Qualität des Gemüses können wöchentlich, saisonal und jährlich variieren. 

 5.  Abholung

Der Gemüsegarten stellt von Mitte Mai oder Anfang Juni bis Anfang November Gemüsekisten bereit. Ziel ist es, während min. 24 Wochen im Jahr, eine Gemüsekiste bereitzustellen. Bei sehr schlechten Wetterbedingungen behalten wir uns das Recht vor, den Saisonstart um zwei Wochen nach hinten zu verlegen. Bei optimalen Wetterbedingungen, ist es möglich, dass die Gemüsesaison eine Woche früher als geplant startet. Bei einem abweichenden Saisonstart werden Sie rechtzeitig per E-Mail, mindestens eine Woche vorher, informiert.
Abholung: Die Gemüsekisten können jeweils Samstags im Gemüsegarten bezogen werden. Bei Nichtabholung besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die genauen Abholzeiten werden auf unserer Website publiziert.

 6.  Abo-Pausen

Als kleiner Gemüsebaubetrieb, ist der Gemüsegarten Kleine Kamp auf eine exakte Anbau- und Ernteplanung angewiesen. Das Einlegen von Abo-Pausen, zum Beispiel bei Ferienabwesenheit, ist aber möglich. Die Kompensation kann entweder mengenmäßig beim nächsten Termin oder als Wintergemüse (Verlängerung der Saison) ausgeführt werden.

 7.   Bezahlung des Abos

Das Gemüse im Abo bezahlen Sie sobald Sie die Rechnung erhalten haben. Bei einer Anmeldung während der laufenden Saison, wird der Abobetrag anteilsmässig (verbleibende Zeit bis Ende Saison) in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, eine Mahngebühr von 10,- € in Rechnung zu stellen.

Wenn der Kisteninhalt ganz oder deutlich kleiner als geplant ausfällt, d.h. weniger als vier Gemüsesorten, dann schreiben wir bis Ende November die Differenz, welche zu dem Abopreis entstanden ist, gut. Den Betrag berechnen wir anhand der Preisempfehlungen für Direktvermarkter von Bioland Deutschland. Kleinere Ausfälle werden nicht gutgeschrieben, jedoch nach Möglichkeit bei einer der folgenden Gemüseausgaben mengenmässig kompensiert.
*Ausgeschlossen ist jegliches Recht auf Rückerstattung bei Ausfällen, welche auf Wettereinflüsse zurückzuführen sind, wie z.B. infolge von Hagel, Frost, Schnee, Sturm oder Überschwemmung.

 8.  Kündigung des Abos

Die Kündigung eines Gemüseabos ist monatlich möglich. Die Kündigung muss bei uns schriftlich per E-Mail, und spätestens bis zur letzten Bereitstellung der Gemüsekiste eintreffen. Erfolgt keine Kündigung, sind Sie automatisch für den nächsten Monat oder das nächste Jahr wieder Gemüseabonnent.

 9.  Änderungen der Abovereinbarungen

Dem Gemüsegarten bleibt es vorbehalten, die vorliegenden Abovereinbarungen an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Änderungen der Abovereinbarungen werden Ihnen schriftlich per E-Mail bis spätestens zum 20.November mitgeteilt. Erfolgt danach von Ihrer Seite keine fristgerechte Kündigung, gelten für die Fortsetzung des Abos die neuen Abovereinbarungen als akzeptiert.

 10.  Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Im Falle von Streitigkeiten ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand liegt bei Bestellungen durch Kundinnen/Kunden am Wohnsitz der Kundin/des Kunden oder am Sitz vom Gemüsegarten Kleine Kamp.

 

 

©Copyright: Gemüsegarten Kleine Kamp. Alle Rechte vorbehalten.

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